Testamentsspenden
Mit dem Erbe Gutes tun
Wenn Sie keine eigenen Kinder haben oder Ihre persönliche Situation es aus anderen Gründen nahe legt, denken Sie vielleicht darüber nach, ob Sie in Ihrem Testament eine gemeinnützige Organisation bedenken wollen.
Wer keine eigenen Kinder oder andere erbberechtigten Angehörigen hat, muss davon ausgehen, dass sämtliches Vermögen eines Tages an den Staat fällt, wenn kein Testament vorhanden ist. Wer sich hingegen aktiv der Frage stellt, was mit dem Haus oder der Wohnung, dem Geld und dem übrigen Besitz geschehen soll, hat die großartige Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus Zukunft zu gestalten und sich für eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe zu engagieren.
Grundsätzlich geht es bei der Idee des gemeinnützigen Vererbens keineswegs darum, immer gleich mit dem gesamten Besitz Gutes zu tun. Vielmehr kann eine Testamentsspende auch dann ein Zeichen setzen und einen guten Zweck unterstützen, wenn der größte Teil des Vermögens der Familie zu Gute kommt.
Gut vorbereitet sein für die letzte Reise
Wenn Sie sich grundsätzlich näher über das Erbrecht und andere Vorsorge-Themen informieren wollen, schicken wir Ihnen gern kostenlos und unverbindlich die beiden Broschüren „Was bleibt“ und „Nicht(s) vergessen“ und den passenden Vorsorgeordner zu. Dort finden Sie zum Beispiel Informationen zu Patientenvorsorge, Vollmachten und Bestattungsvorsorge, zum Weitergeben, Schenken, Stiften und Vererben.
Wenn Sie sich dafür interessieren, rufen Sie bitte einfach an oder schicken Sie uns eine Mail.
Telefon: 0571 83744-33
Mail: info@stiftung-ev-kirche-mindener-land.de