FAQ – Häufig gestellte Fragen

 

Die Kirche bekommt doch Kirchensteuer – warum kann sie die Instandhaltung von Kirchen dann nicht selbst finanzieren?

Jedes Jahr erhält der Evangelische Kirchenkreis Minden rund zehn Millionen Euro an Kirchensteuern. Das ist in der Tat viel Geld. Davon rund 80 Prozent sind jedoch bereits nötig, um die Gehälter für kirchliche Mitarbeitende wie Pfarrer/-innen, Kirchenmusiker/-innen, Erzieher/-innen in Kindertagesstätten und Verwaltungsfachkräfte zu zahlen.

Die Verantwortung für die Instandhaltung von kirchlichen Gebäuden liegt laut Satzung des Kirchenkreises bei den Gemeinden. Deshalb erhalten sie regelmäßig aus Kirchensteuermitteln neben einem Pauschalbetrag für die Gemeindearbeit, der anhand der Anzahl der Gemeindeglieder berechnet wird, auch eine „Gebäudepauschale“ für die Instandhaltung ihrer Immobilien. Für große Sanierungen reicht dieses Geld nicht aus.

Die St.-Marien-Gemeinde erhält zum Beispiel für ihre vier Kirchen, fünf Gemeinde- und sechs Pfarrhäuser etwa 160.000 Euro im Jahr an Kirchensteuern. Die aktuell anstehende Sanierung der rund 1.000 Jahre alten St.-Marien-Kirche kostet jedoch voraussichtlich rund 3,6 Millionen Euro. Zwar erhält die Gemeinde dankenswerterweise 1,8 Millionen Euro aus einem Sonderprogramm des Bundes, muss aber ebenso viel Geld noch einmal selbst aufbringen. Es liegt auf der Hand, dass die Gemeinde diese Summe aus eigener Kraft kaum aufbringen kann und deshalb auf Unterstützung angewiesen ist.

Die Kirche hat doch Rücklagen und Grundbesitz – kann sie die Sanierung alter Kirchen nicht damit finanzieren?

Die meisten Rücklagen des Kirchenkreises sind zweckgebunden für andere kirchliche Aufgaben und können deshalb nicht für Instandhaltungen verwendet werden. Die freien Rücklagen stehen allen Gemeinden gemeinsam zu, können also nicht für ein bestimmtes Projekt in einer einzelnen Gemeinde verwendet werden.

Land, Immobilien und Grundstücke gehören jeweils einzelnen Gemeinden und nicht „der Kirche“ oder dem Kirchenkreis. Nur die jeweilige Gemeinde kann also ein Grundstück oder ein Gebäude veräußern. Gemeinden mit Jahrhunderte alten Kirchen könnten sich also zwar durch den Verkauf von Grundbesitz vielleicht eine, aber sicher nicht mehrere Kirchensanierungen leisten. Tatsächlich gibt es aber gerade in den sehr alten, denkmalgeschützten Kirchen nahezu ständig Instandhaltungsaufgaben, so dass im Grunde eine Sanierung in die nächste übergeht.

Mindens Ratskirche St. Martini, ebenso wie St. Marien rund 1.000 Jahre alt, ist zum Beispiel seit 2001 mit einer grundlegenden Sanierung befasst und bemüht sich derzeit um Spenden für den vierten Bauabschnitt. Bei realistischer Betrachtung ist abzusehen, dass die Kirche auch nach dem vierten Bauabschnitt nicht „fertig“ sein wird, sondern dass altersbedingt immer wieder neuer Sanierungsbedarf entstehen wird.

Was passiert mit zugestifteten Beträgen, wie legt die Stiftung ihr Geld an?

Die Stiftung legt ihr Vermögen den gesetzlichen Vorschriften entsprechend sicher und langfristig an. Bei der Anlage berücksichtigt die Stiftung neben Rendite-Aussichten auch soziale, ökologische und ethische Kriterien.

Zugestiftetes Vermögen bleibt „auf ewig“ im Stiftungskapital erhalten. Lediglich die Erträge fließen in die Förderung geeigneter Projekte. Die Erträge werden ausschließlich für Zwecke verwendet, die der Satzung entsprechen (§ 2 der Satzung).

Der Stiftungsrat ist ehrenamtlich tätig; es fallen so gut wie keine Verwaltungskosten an.

Was geschieht mit Spendengeldern?

Spenden kommen ohne Abzüge zeitnah – spätestens innerhalb von 24 Monaten – der Stiftungsarbeit zugute. Für welche Zwecke Spendengelder verwendet werden, regelt verbindlich die Satzung der Stiftung (§ 2).

Was ist besser: Zustiften oder Spenden?

Beides ist gut. Es kommt auf die Umstände an.

Wenn es zum Beispiel darum geht, akut etwas zur Rettung eines maroden Kirchturms beizutragen, oder wenn die nächste Jugendfreizeit in den Sommerferien finanziell auf der Kippe steht, ist eine Spende eine gute Sache. Denn der gespendete Betrag steht sofort in vollem Umfang für das Projekt zur Verfügung.

Vielleicht haben Sie aber auch schon Ihr Leben lang eine starke Verbindung zu Ihrer Heimatgemeinde und überlegen, wie Sie dauerhaft Ihre Dankbarkeit dafür zum Ausdruck bringen können, dass Sie Teil dieser Gemeinschaft sind. In diesem Fall ist eine zweckgebundene Zustiftung eventuell angemessener, da der gestiftete Betrag erhalten bleibt und die Gemeinde sich dauerhaft jedes Jahr erneut über die Erträge freuen kann.

Welche steuerlichen Vorteile hat es, die Stiftung zu unterstützen?

Sowohl Spenden als auch Zustiftungen berechtigen zum Sonderausgabenabzug. Das heißt: Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen senken die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens und verringern die zu zahlende Einkommenssteuer.

Bei Zustiftungen können im Jahr der Zuwendung und in den darauf folgenden neun Jahren bis zu eine Million Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. Sie werden also nicht als Einkommen gewertet und müssen demzufolge nicht versteuert werden. Bei Ehepaaren gilt diese Regelung pro Kopf, der Betrag kann also zweimal geltend gemacht werden.

Weitere steuerliche Vorteile sind durch Spenden möglich. Bis zu 20 Prozent der Einkünfte können jedes Jahr als Spenden vergeben werden mit dem Effekt, dass dafür keine Steuern erhoben werden.

Für Schenkungen und Vermächtnisse zugunsten gemeinnütziger Organisation fallen darüber hinaus keine Schenkungs- und Erbschaftssteuern an.

Kann die Stiftung Evangelische Kirche im Mindener Land Immobilien und Wertgegenstände erben?

Ja. Grundsätzlich können gemeinnützige Organisationen genau wie natürliche Personen alle Arten von Nachlass erben.