Steuerliche Vorteile

Steuerersparnis beim Zustiften

Zustiftungen an gemeinnützige Organisationen sind steuerlich absetzbar. Im Jahr der Zuwendung und in den darauf folgenden neun Jahren können insgesamt bis zu eine Million Euro an Zustiftungen als Sonderausgaben abgezogen werden, müssen also nicht als Einkommen versteuert werden. Bei Ehepaaren gilt diese Regelung pro Kopf, der Betrag kann also zweimal geltend gemacht werden. Weitere steuerliche Vorteile sind durch Spenden möglich. Voraussetzung ist auch dafür die Gemeinnützigkeit der geförderten Organisation.