Testamentarisches Zustiften

Über das eigene Leben hinaus wirksam sein

Zustiftungen sind zu Lebzeiten möglich, können aber auch testamentarisch verfügt werden. Diese Möglichkeit ist vor allem dann interessant, wenn keine natürlichen Erben vorhanden sind oder aus anderen Gründen eine gemeinnützige Organisation im Testament bedacht werden soll.

Niemand befasst sich gern mit seinem Testament. Trotzdem gilt: Selbstbestimmt über das zu verfügen, was bleibt, ist eine wertvolle Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus wirksam zu sein.

Vielleicht haben Sie schon Ihr Leben lang eine starke Verbindung zu Ihrer Heimatgemeinde. Dann macht es Ihnen vielleicht Freude, dauerhaft Ihre Dankbarkeit dafür zum Ausdruck zu bringen, dass Sie Teil dieser Gemeinschaft sind. Bei einer testamentarischen Zustiftung zugunsten Ihrer Gemeinde bleibt der gestiftete Betrag auf Dauer erhalten. So können sich die Menschen in Ihrer Gemeinde jedes Jahr erneut über die Erträge freuen und sich an Sie erinnern.

Wichtig zu wissen ist: Zustiftungen an gemeinnützige Organisationen sind befreit von Schenkungs- und Erbschaftssteuer.

Hilfreiche Informationen und Anregungen zu Vorsorge-Themen geben Ihnen die beiden Ratgeber „Was bleibt“ und „Nicht(s) vergessen“. Gern schicken wir Ihnen die beiden Broschüren und den dazu gehörigen Vorsorge-Ordner kostenlos und unverbindlich zu.
Wenn Sie sich dafür interessieren, rufen Sie bitte einfach an oder schicken Sie uns eine Mail.
Telefon: 0571 8374433
Mail: info@stiftung-ev-kirche-mindener-land.de

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