Fördern
Projektförderung aus unserem Matching Fund
In der schönen alten Kirche in Ihrer Gemeinde bröckelt Putz von den Wänden? Das Dach ist undicht und am Kirchturm sitzen Steine locker? Es müsste dringend etwas geschehen – aber die Kosten sind so hoch, dass die Gemeinde sie aus eigener Kraft niemals tragen kann?
In Situationen wie diesen möchte unsere Stiftung evangelischen Gemeinden im Mindener Land mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sprechen Sie uns also bitte gern an und wir prüfen, was wir für Sie tun können.
Natürlich ist es der Stiftung nicht möglich, Kosten in Millionenhöhe zu übernehmen. Oft ist es aber auch eine gute Hilfe, wenn zumindest die Finanzierung für einen Teil der Aufgabe bereits steht. Das fühlt sich nicht nur besser an, es hilft auch bei der gemeindlichen Spenden-Arbeit!
Wenn wir Ihr Projekt aus unserem Matching Fund fördern, können Sie Ihren Spenderinnen und Spendern zusagen, dass jeder einzelne Euro, den sie für Ihr wichtiges Vorhaben geben, von der Stiftung verdoppelt wird. Erfahrungsgemäß kommen Bitten um Spenden in dieser Form sehr gut an.
Antragstellung
Wenn Sie eine Förderung beantragen wollen, beantworten Sie uns bitte zunächst einige Fragen zu Ihrem Projekt. Der Stiftungsrat tagt zwei- bis dreimal im Jahr und entscheidet dann über die vorliegenden Anträge.
Eine Förderung ist grundsätzlich auch möglich für Projekte der Seelsorge, Kirchenmusik und Jugendarbeit. Dies gilt sowohl für Angebote auf Gemeinde-Ebene als auch für Projekte Synodaler Dienste.
Bitte stellen Sie Ihren Förderantrag jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres (=Annahmeschluss).