Gemeinnützigkeit

Die Stiftung dient dem Gemeinwohl und ist deshalb steuerbegünstigt

 

Bei uns in Deutschland sind grundsätzlich Institutionen gern gesehen und gewollt, die sich für das „Gemeinwohl“ engagieren. Was für das Gemeinwohl von Nutzen – also „gemeinnützig“ –  ist, fördert der Staat, indem er steuerliche Vorteile gewährt. Von dieser Regelung profitieren zum Beispiel Tätigkeiten zugunsten von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst, Kultur und Sport, Katastrophen- und humanitärer Hilfe.

Die „Stiftung Evangelische Kirche im Mindener Land“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke gemäß des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist daher von der Gewerbesteuer befreit und Spenden an die Stiftung sind steuerlich absetzbar. (Finanzamt Minden, Steuer-Nummer 335/5794/4672, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.) Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Dezernat Stiftungsaufsicht der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld.

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